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Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Jahresende

TagesfragenSteuerrechtSWK 2021, 1233 Heft 27 v. 30.9.2021

(S. M.) – Das Plenum des Nationalrats hat am 22. 9. 2021 die mittlerweile fünfte Phase der Sonderbetreuungszeit einstimmig beschlossen. Rückwirkend von Anfang September bis Jahresende besteht ein Rechtsanspruch für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen.

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