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Checkliste zur Verdachtsmeldung an die -Geldwäschemeldestelle

WirtschaftSteuerrechtRainer Brandl, Severin GlaserSWK 2021, 1174 - 1179 Heft 25 v. 10.9.2021

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählen zu den Verpflichteten iSd Art 2 Abs 1 Z 3 lit a der 4. Geldwäsche-RL und müssen daher bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung anwenden. Die kon-kreten Präventionspflichten sind für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in §§ 87 ff WTBG normiert.

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