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Gesetzgeber schränkt Steuerfreiheit von „Umsatzersätzen“ ein

SteuernSteuerrechtAndreas Kampitsch, Sabine Kanduth-KristenSWK 2021, 1053 - 1056 Heft 20 und 21 v. 25.7.2021

Wie in SWK 16/2021 besprochen, wären aufgrund der Textierung des § 17 Abs 3a EStG in der für die Veranlagung 2020 anwendbaren Fassung Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze iZm der COVID-19-Pandemie nicht steuerpflichtig. Im Zuge der Richtlinienwartung (EStR-Wartungserlass 2021) unternahm das BMF auf interpretativer Ebene einen Versuch, missbräuchlichen Inanspruchnahmen entgegenzuwirken (Missbrauchsvorbehalt), der allerdings aufgrund der klaren gesetzlichen Regelung kritisch zu sehen war.

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