Vor fünf Jahren trat das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft. Auch wenn seine praktische Bedeutung überschaubar ist, handelt es sich nicht um totes Recht, zumal sich die Höchstgerichte regelmäßig mit diesem Gesetz befassen müssen.
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Amt für Betrugsbekämpfung; Empfängerbenennung; Scheindienstnehmer; Scheinunternehmen; Sozialbetrug; Stornierung der Anmeldung zur Sozialversicherung