(SWK) – Seit 16. 12. 2020 kann über FinanzOnline ein Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten iZm der Ausbreitung von COVID-19 beantragt werden. Verluste zwischen 16. 9. 2020 und 30. 6. 2021 können ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes, kleine und Kleinstunternehmen (bis 49 Mitarbeiter) bis zu 90 % ihres Verlustes des Betrachtungszeitraums. Die maximale Höhe ist mit 3 Mio Euro pro Unternehmen begrenzt, die Auszahlung erfolgt über die COFAG.