Die Lohnverrechnung ist im Jahr 2021 vor allem durch die Corona-Krise geprägt. Die im Laufe des Jahres 2020 beschlossenen Änderungen betreffen sowohl das Steuerrecht (insb Änderungen durch das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz [2. FORG], das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 [KonStG 2020] und das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz) als auch das Sozialversicherungsrecht (zB Entgelterstattung für Risikopatienten, Erleichterungen in der Beitragszahlung, Änderungen bei der Altersteilzeit, Sonderbetreuungszeit mit Erstattungsanspruch).