Der Gesetzgeber hat mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eine Reihe von Abzugsverboten und Einschränkungen von Begünstigungen im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz eingeführt, die bereits früh den VfGH beschäftigt haben. Nun hatte erstmals der VwGH über eines der Abzugsverbote, nämlich jenes für freiwillige Abfertigungen, zu entscheiden.
Schlagwörter: