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Wahlmöglichkeit zur Behandlung einer verdeckten Ausschüttung als Einlagenrückzahlung

SteuernSteuerrechtAndrei BodisSWK 2021, 789 - 791 Heft 13 und 14 v. 10.5.2021

Der VwGH hat kürzlich ausgesprochen, dass eine Gesellschaft bis zum Ende des Kalenderjahres – somit bis zur Entstehung des Abgabenanspruchs für die zu veranlagende Körperschaftsteuer – grundsätzlich frei wählen kann, Vorteilszuwendungen an Gesellschafter als verdeckte Ausschüttungen oder als Einlagenrückzahlungen zu behandeln (VwGH 5. 2. 2021, Ro 2019/13/0027). Nach Ablauf des Kalenderjahres besteht ein solches Wahlrecht – entgegen der Rechtsansicht des BFG – nicht mehr.

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