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Vom Arbeitszimmer zum Homeoffice

TagesfragenSteuerrechtSWK 2021, 728 Heft 12 v. 20.4.2021

SWK-Leser Mag. Gerald Grübl, Steuerberater in Zwettl, schreibt uns anlässlich der steuerlichen Neuregelung des Homeoffice:

Wegfall des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG und damit der gesetzlichen Verankerung des Abzugsverbots des Arbeitszimmers: Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice sind dann mE im Rahmen des allgemeinen Werbungskostenbegriffes im Ausmaß der beruflichen Veranlassung steuerlich abzugsfähig.

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