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Beteiligung am finanzstrafrechtlichen Sonderdelikt

SteuernSteuerrechtChristiane EdelhauserSWK 2020, 487 - 497 Heft 9 v. 20.3.2020

Auch im Finanzstrafrecht folgt die Strafbarkeit des Zusammenwirkens mehrerer Personen bei einer Tat den Grundprinzipien des Allgemeinen Strafrechts (§§ 1 bis 17 StGB). Dieser Beitrag untersucht die Voraussetzungen der Strafbarkeit der Beteiligten am finanzstrafrechtlichen Sonderdelikt anhand praxisnaher Fallkonstellationen für die Blankettstrafnormen des GMSG und des WiEReG.

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