Die gesetzliche Regelung über meldepflichtige Begünstigte einer Privatstiftung im WiEReG ist sprachlich derart missglückt, dass sie für den Meldepflichtigen weitgehend unverständlich ist. Norbert Bramerdorfer weist hierauf hin und fragt, ob dies nur auf ein editorisches Missgeschick oder auch auf ein Missverständnis über die Begünstigtenstellung im PSG zurückzuführen ist.
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