Geänderte gesellschaftliche Verhältnisse im 21. Jahrhundert bewegen den Gesetzgeber vielerorts, Lebensgemeinschaften einer ehelichen Verbindung weitestgehend gleichzustellen – so auch im Grunderwerbsteuerrecht. Bis heute bestehen Zweifelsfragen in Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen zwischen (ehemaligen) Lebensgefährten nach dem GrEStG, die Gegenstand dieses Beitrags sind.
Schlagwörter: