Ausgaben, die betrieblich bzw beruflich veranlasst sind, reduzieren die Einkünfte. Das Erkenntnis des VwGH vom 13. 11. 2019, Ra 2019/13/0070, behandelt die Frage, ob Aufwendungen, die getätigt werden, um einen optimalen Operationstermin zu bekommen, abzugsfähig sind.
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