Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom 19. 11. 2015 bleibt (verlängert) aufrecht.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.