Im Folgenden werden die Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2019 (Erlass des BMF vom 28. 11. 2019, BMF-010219/0270-IV/4/2019, BMF-AV 2019/165), jedoch ohne jene Bereiche, die erst ab 2021 in Kraft tretende gesetzliche Neuerungen betreffen, dargestellt. Die das Jahr 2021 behandelnden Passagen werden in einem gesonderten Beitrag (samt deren gesetzlichen Grundlagen) nachgeholt.