In einer jüngst ergangenen Entscheidung beschäftigte sich der VwGH mit der Frage, ob durch die Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechts inklusive Vereinbarung einer AfA-Miete bei Schenkung einer Immobilie zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auch die Dienstbarkeitsgebühr anfällt (VwGH 3. 9. 2020, Ra 2020/16/0109).
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