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Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Austrian Airlines

SteuernSteuerrechtSWK 2020, 1641 Heft 35 v. 15.12.2020

In seinen Schlussanträgen schlägt der Generalanwalt dem EuGH vor, zu entscheiden, dass dem Fluggast bei Landung eines Flugzeugs auf einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen, der sich an demselben Ort, in derselben Stadt oder in derselben Region wie Letzterer befinde, kein Ausgleichsanspruch wegen Annullierung des Fluges zustehe.

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