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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer – Stand 1. 1. 2021

SteuernSteuerrechtSWK 2020, 1629 Heft 35 v. 15.12.2020

Am 3. 12. 2020 hat das BMF die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), mit Stand 1.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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