Im Jahr 2020 können Weihnachtsfeiern aufgrund der COVID-19 bedingten Rahmenbedingungen nicht bzw nicht in der üblichen Form stattfinden. Anstelle einer Weihnachtsfeier werden viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern daher ausschließlich, unter Umständen dafür wertvollere Weihnachtsgeschenke überreichen. In Betracht gezogen werden dabei ua Gastronomiegutscheine, auch um die heimischen Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Stefan Papst und Eva Rohn beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Umständen (Gastronomie-)Gutscheine einen geldwerten Vorteil aus einem Dienstverhältnis darstellen, welcher Wert einem vermögenswerten Gutschein beizumessen ist und welche Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen können.