(S. B.) – Mit Urteil vom 15. 7. 2020, Irland/Kommission, T-778/16 bzw Apple/Kommission, T-892/16 , hat das EuG im Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Irland einerseits und dem Apple-Konzern andererseits zu Gunsten von Apple entschieden. In der auf Steuervorbescheiden beruhenden günstigen steuerlichen Behandlung irischer Konzerngesellschaften konnte das Gericht keinen Verstoß gegen das in Art 107 AEUV geregelte Beihilfenverbot erkennen.