Die gesetzlichen Regelungen, die eine Wahrnehmung der Kinderbetreuungspflicht durch den Arbeitnehmer ermöglichen bzw sicherstellen sollen, wurden im Zuge der COVID-19-Krise durch das Instrument der Sonderbetreuungszeit ergänzt. Daneben kann aber auch auf die „herkömmlichen“ Rechtsgrundlagen zurückgegriffen werden. Insgesamt führt das zu einem Konglomerat von potenziellen Anspruchsgrundlagen, deren Voraussetzungen eine hohe Einzelfallkasuistik aufweisen.