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Missbrauch durch eine Option zur Umsatzsteuerpflicht?

SteuernSteuerrechtReinhold BeiserSWK 2020, 1387 - 1393 Heft 29 v. 10.10.2020

Wird in der Umsatzsteuer zur Steuerpflicht optiert und so eine geringere Umsatzsteuerlast als im Fall einer (unechten) Befreiung erreicht, stellt sich die Frage, ob insoweit eine zulässige Steueroptimierung oder eine missbräuchliche Steuervermeidung vorliegt.

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