Eine aktuelle Entscheidung des VwGH vom 30. 6. 2020 betrifft einen (vermeintlich) treuhändigen Beteiligungserwerb. Das BFG und der VwGH setzten sich dabei mit den Voraussetzungen für die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum bzw mit den Erfordernissen für einen treuhändigen Erwerb auseinander.
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