Zur Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 und als konjunkturfördernde Maßnahme führt der Gesetzgeber eine degressive Absetzung für Abnutzung sowie eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung für Gebäude ein. Beide Formen der Abschreibungen sind Neuheiten im österreichischen Steuerrecht und werden zu erheblichen Entlastungen für Unternehmen bei Investitionen, aber auch bei der Vermietung und Verpachtung führen.