Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH führt die vertragliche Vereinbarung eines Präsentationsrechts in der Regel zu einem Vertrag auf unbestimmte Dauer. Nun kam das BFG in zwei aktuellen Erkenntnissen zu der Beurteilung, dass auch ein vertraglich vereinbartes Präsentationsrecht nicht zwingend zu einem Bestandvertrag auf unbestimmte Vertragsdauer führt.
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