Von der Neuregelung des verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens durch das AbgÄG 2020 sind in der Praxis vor allem (auch) ausländische Arbeitgeber betroffen, die in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei ist der Hauptanwendungsfall der nunmehr schon „klassische“ und (in der Corona-Krise) vermehrt auftretende Homeoffice-Arbeitnehmer (oder Teleworker) mit ausländischem Dienstvertrag. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Verpflichtungen und Fragen, die in der Praxis bei der Beschäftigung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage nunmehr auftreten. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf (grenzüberschreitende) Homeoffice-Arbeitnehmer gelegt.