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Auswirkungen von Ergebnisabführungsverträgen auf die steuerlichen Evidenzkonten

SteuernSteuerrechtAlexander SteinmetzSWK 2020, 1052 - 1056 Heft 20 und 21 v. 20.7.2020

Mit Erkenntnis vom 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0009, hat der VwGH Gewinnabfuhren auf Grundlage von Ergebnisabführungsverträgen als Gewinnausschüttungen iSd § 10 KStG qualifiziert und eine Sympathie für die Einstufung als verdeckte Ausschüttungen erkennen lassen.Alexander Steinmetz geht der Frage nach, ob Gewinnabfuhren aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen als offene oder verdeckte Ausschüttungen einzustufen sind und welche Auswirkungen sich daraus auf die steuerlichen Evidenzkonten ergeben.

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