Die COVID-19-Pandemie betrifft nahezu alle Rechtsgebiete. Von besonderer Bedeutung ist gerade in einer Krisensituation elementaren Ausmaßes das Strafrecht, nicht zuletzt wegen seiner Eingriffsintensität. In den letzten Monaten hat der Gesetzgeber eine breite Palette an – notgedrungen rasch aufgesetzten, im Einzelfall wohl verbesserungsbedürftigen – Unterstützungspaketen zur Verfügung gestellt. Die unternehmerische Entscheidung für oder gegen eine Inanspruchnahme diverser COVID-19-Hilfsmaßnahmen bringt zwangsläufig riskante Berührungspunkte mit dem Wirtschafts- und Finanzstrafrecht mit sich.