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Änderungen beim Fixkostenzuschuss

TagesfragenSteuerrechtJürgen ReinerSWK 2020, 1028 - 1033 Heft 20 und 21 v. 20.7.2020

In SWK 16/17/2020 haben Mayr/Reinweber/Schlager den Fixkostenzuschuss samt Grundlagen und Verfahren ausführlich dargestellt. Neben Grundlegendem, Ausführungen zur Funktionsweise, Beschreibung der Voraussetzungen und der einzelnen Parameter, Beschreibung des Verfahrens der Antragstellung und wertvoller Praxishinweise hatten sie in Aussicht gestellt, dass die auftretenden Fragen zum Fixkostenzuschuss laufend aktualisiert und übersichtlich strukturiert werden. In diesem Beitrag möchte ich einerseits kurz darstellen, wie der Prozess der Fragebeantwortung inzwischen implementiert wurde, und andererseits auf einige seither veröffentlichte Antworten zu grundlegenden Fragestellungen eingehen. Die bereits von Mayr/Reinweber/Schlager ausführlich behandelten Punkte des Fixkostenzuschusses werde ich hier nicht noch einmal darstellen, sondern empfehle jenen Beitrag als Basis jedes Fixkostenzuschuss-Antrags. Neben den von Mayr/Reinweber/Schlager erwähnten noch zu klärenden Punkten (ein‑ oder mehrmalige Wahl des Betrachtungszeitraums, unternehmensrechtliches oder steuerrechtliches Verständnis des Kostenbegriffs, Zwischenspeichern und Berechtigungen in Finanz Online, Korrektur des Fixkostenantrags) werde ich auf die Frage eingehen, inwieweit Boni oder variable Gehaltsbestandteile einerseits und Ausschüttungen andererseits schädlich sind.

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