Die Lohnverrechnung ist – wie alljährlich – auch im Jahr 2020 von zahlreichen Änderungen geprägt. Die im Laufe des Jahres 2019 beschlossenen Änderungen betreffen sowohl das Steuerrecht (insbesondere Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2020 und das Abgabenänderungsgesetz 2020) als auch das Sozialversicherungsrecht (zB Senkung des IESG-Zuschlags, Anhebung des NSchG-Beitrags, Änderungen bei der Altersteilzeit, Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Entgeltfortzahlung für Katastrophenhelfer).