(SWK) – Mit Beschluss vom 30. 6. 2020 (77/BNR) stimmte der Nationalrat einstimmig der Novelle zum Umsatzsteuergesetz zu, die den Steuersatz ua für Getränke und Speisen in der Gastronomie, Theater- und Kinokarten, Kunstwerke, Bücher, Zeitungen, Zoos und Naturparks ab 1. 7. 2020 bis Jahresende auf 5 % reduziert. Mittels Abänderungsantrags wurde der Anwendungsbereich des neuen Steuersatzes auf Beherbergungen bzw Nächtigungen, auf andere gewerbliche Gastronomietätigkeiten (etwa von Fleischern, Bäckern oder Buschenschanken) sowie für Schausteller und E-Publikationen ausgedehnt.