Die neu gegründete „COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“ (COFAG) soll den „Corona-Hilfsfonds“ abwickeln, der mit 15 Mrd Euro dotiert ist. Weiters soll die COFAG sogenannte „Fixkostenzuschüsse“ mit einem Gesamtrahmen von 8 Mrd Euro abwickeln. Unserer Einschätzung nach wirft die vorliegende Gestaltung der COFAG jedoch erhebliche rechtsstaatliche, demokratiepolitische und ökonomische Probleme auf, die einer breiten politischen Diskussion sowie einer noch zu überarbeitenden juristischen und ökonomischen Lösung bedürfen.