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Energieabgaben: Besteuerung von Energieerzeugnissen, die im energieerzeugenden Betrieb verbraucht werden – Besteuerung von Energieerzeugnissen bei fehlender Einreihung als Kraft- oder Heizstoff

Aus der jüngsten RechtsprechungSteuerrechtSWK 2020, 1025 Heft 19 v. 10.7.2020

C-68/18

Schlagwörter:

Energieabgaben; Energieerzeugnisse; Kraft- oder Heizstoff

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