Seit 20. 5. 2020 können Unternehmen mit krisenbedingten Umsatzausfällen einen Zuschuss zur Abdeckung ihrer Fixkosten von der COFAG beantragen. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge ist FinanzOnline; dieses bewährte Verfahren soll auch beim Fixkostenzuschuss eine rasche Abwicklung unterstützen. Dieser Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die darauf aufbauenden Prozesse zwischen Antragstellern, Finanzverwaltung und COFAG sowie die Antragstellung im Überblick dar.