Die Verlagerung des Erwerbslebens vom gewohnten Arbeitsplatz in das eigene Homeoffice zählt sicherlich zu jenen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Verbreitung, welche den Alltag vieler Menschen in Österreich besonders spürbar verändert haben. Neben den persönlichen und organisatorischen Umstellungen, die der Wegfall des gewohnten Arbeitsumfelds und seiner Strukturen mit sich bringt, stehen auch die wirtschaftlichen Betriebsmittel des üblichen Tätigkeitsortes nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung. Insbesondere viele Nichtselbständige, denen ansonsten ein Arbeitsplatz bereitgestellt wird, sehen sich dadurch unerwartet (und teils unfreiwillig) zum verstärkten Einsatz eigener Ressourcen für ihre Tätigkeit gezwungen. Die Finanzverwaltung wird daher in absehbarer Zeit mit einer noch nicht da gewesenen Anzahl an Steuerpflichtigen konfrontiert sein, die verschiedene Aufwendungen oder Mehraufwendungen für das Arbeiten von zu Hause aus steuerlich geltend machen möchten. Peter Bräumann untersucht, welche Möglichkeiten und Grenzen dafür im geltenden Recht bestehen, ob diese im Licht der COVID-19-Situation zu neuen Auslegungsergebnissen führen könnten und wie Verordnung oder Gesetz einer möglichen Verfahrenslast vorbeugen könnten.