Der Hilfsintermediär ist eine Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des EU-Meldepflichtgesetzes und soll somit jene Personen einfangen, die nicht bereits von der Definition des Hauptintermediärs erfasst sind. Im Hinblick auf die weite Definition des Hilfsintermediärs ergeben sich jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten. Pia Spanblöchl gibt einen Einblick in die mögliche Auslegung und Abgrenzung dieses Terminus.
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