(SWK) – In einer Sondersitzung hat der Nationalrat am 15. 3. 2020 ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine gesetzliche Grundlage erhalten. Erstmals in seiner Geschichte trat der österreichische Nationalrat dazu an einem Sonntag zusammen. Das Gesetzespaket passierte den Nationalrat einstimmig, wobei ihm mittels Abänderungsantrag noch Berichtspflichten gegenüber dem Parlament sowie die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln durch Sicherheitsbehörden hinzugefügt wurde. Das Gesetzespaket wurde noch am selben Tag vom Bundesrat genehmigt. Im Folgenden veröffentlichen wir den Gesetzestext samt Erläuterungen (Ausschussbericht – AB). Die Kundmachung ist bereits im BGBl I 2020/12 erfolgt.