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Steuerbegünstigung für Aushilfen nur mehr bis Ende 2019

Steuerrecht; Sozialversicherungsrecht; PersonalverrechnungAufsatzSWK 2019, 1507 Heft 35 v. 21.12.2019

Normen: § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG; § 53a Abs 3b ASVG

Schlagwörter:

Sozialversicherung; Aushilfskräfte; Lohnnebenkosten; Lohnnebenkostenbegünstigung; sozialversicherungsrechtliche Begünstigung; Aushilfskraft; geringfügige Beschäftigung; steuerliche Begünstigung; Steuerbefreiung; vollversicherte Beschäftigung

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