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Werbungskosten ex post und ex ante - Zwei Beispiele im Licht des objektiven Nettoprinzips

SteuerrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserSWK 2019, 1033 - 1035 Heft 25 v. 31.8.2019

Entscheidung: EuGH 17.09.2015, C-589/13 , F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt

Normen: § 25 EStG; § 4 Abs 4 EStG; § 16 EStG; § 20 EStG; Art 45 AEUV

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