Normen: § 42 BHG 2013
Schlagwörter:
Bundesrechnungsabschluss 2018; Rechnungsabschluss des Bundes 2018; öffentliches Haushaltswesen; öffentliches Rechnungswesen; Haushaltsrecht; Ergebnisrechnung; Finanzierungsrechnung; Vermögensrechnung; konsolidierte Abschlussrechnungen; Ergebnishaushalt; Österreichisches Stabilitätsprogramm 2018 bis 2023; Finanzierungsvoranschlag; Ergebnisvoranschlag; Nettofinanzierungssaldo; Haftungen; Haushaltsrücklagen; Eventualverbindlichkeiten; Nulldefizit; Budgetpolitik; Rechnungshof; Österreich; Haushaltswesen