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Sozialbetrugsdatenbank startet rückwirkend per 1. 1. 2019

Sozialversicherungsrecht; GesetzgebungGesetzgebungSWK 2019, 921 Heft 20 und 21 v. 26.7.2019

Normen: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten (SBBDB-VO), BGBl II Nr 174/2019

Schlagwörter:

Sozialversicherung; Bekämpfung von Sozialbetrug; betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung; Datenaustausch; Abgabenbehörde; Finanzstrafbehörde; Krankenversicherungsträger; Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK); IEF Service GmbH; Sicherheitsbehörde; Staatsanwaltschaft

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