Die seit 1. 3. 2015 bestehende – zeitlich bis längstens Dezember 2022 befristete – Verpflichtung von Kreditinstituten zur Meldung höherer Kapitalabflüsse gegenüber dem BMF führte zu einer kontroversen Diskussion über die damit verbundenen (Prüf-)Befugnisse der Finanzverwaltung. Der vorliegende Beitrag soll die Intention des Gesetzes näher beleuchten und damit verdeutlichen, in welchem rechtlichen Rahmen die Abgabenbehörde Überprüfungen von Kapitalabflussmeldungen vornimmt.