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Neuerungen bei durch Versicherungslösungen rückgedeckten direkten Pensionsverpflichtungen (Teil II) - Klarstellungen und Erleichterungen durch die AFRAC-Stellungnahme 27

Bilanzierung; Unternehmensrecht; RechnungswesenAufsatzMarkus Reindl, MBASWK 2018, 789 - 795 Heft 17 v. 16.6.2018

Normen: § 7 Abs 2a BPG; § 14 Abs 6 EStG; § 8 Abs 1 KStG; § 14 Abs 7 EStG

Schlagwörter:

AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB); Deckungskapital; Rückdeckungsversicherung; Leistungsversprechen aus Pensionszusagen; Rückstellungsbildung; Verpflichtungen aus Pensionszusagen; Rückstellungsberechnung; bestehende Pensionszusagen; beitragsorientierte direkte Pensionszusage; Personalpolitik; betriebliche Altersvorsorge; Unverfallbarkeitsbetrag; Erwerbsunfähigkeitspension; Pensionskassen; betriebliche Kollektivversicherungen; beitragsorientierte direkte Leistungszusage; Versorgungszusage; Rentenversicherung; Veranlagungsrisiko; Finanzierung der Alterspension aus der Pensionszusage; Leistungen aus Erwerbsunfähigkeit oder Tod

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