Schlagwörter:
Sozialversicherung; Arbeitsverhinderung nach Unfällen; Arbeitsverhinderung durch Krankheit; Zuschuss nach Entgeltfortzahlung; Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA); Unglücksfall; Arbeitsunfall; Berufskrankheit; AUVA-Zuschuss; Zuschuss zur Entgeltfortzahlung (EFZ); Unternehmen, die nicht mehr als zehn Dienstnehmer beschäftigen