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Registrierkassensicherheitsverordnung: Es wird nicht verschoben - Aber was ist zu tun, wenn der Umstieg nicht rechtzeitig vor sich geht?

SteuerrechtAufsatzDr. Markus KnasmüllerSWK 2017, 441 - 445 Heft 8 v. 8.4.2017

Entscheidungen: VfGH 09.03.2016, G 606/2015; VfGH 09.03.2016, G 649/2015; VfGH 09.03.2016, G 644/2015

Normen: RKSV; § 51 Abs 1 lit c FinStrG; § 51 Abs 1 lit d FinStrG; § 163 BAO

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