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VfGH hegt keine Bedenken gegen Empfängerbenennung

Steuerrecht; VerfassungsrechtJudikaturSWK 2017, 429 Heft 7 v. 4.3.2017

Normen: § 162 BAO

Schlagwörter:

Finanzverfahren; Abgabenrecht; Empfängerbenennung; verfassungsrechtliche Bedenken; Verfassungsgerichtshof; Empfängernennung

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