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Reverse-Charge ab einem Schwellenwert für alle Inlandsumsätze - Befristung schafft mehr Probleme als Vorteile

SteuerrechtGesetzgebungAssoz. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner, Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M., Univ.-Prof. Dr. Michael TumpelSWK 2017, 401 - 405 Heft 7 v. 4.3.2017

Normen: § 6 Abs 2 UStG; § 6 Abs 3 UStG; Art 1 Abs 4 UStG; Art 199c Abs 1 RL 2006/112/EG idF COM(2016) 811 final; Art 199c Abs 2 RL 2006/112/EG idF COM(2016) 811 final

Schlagwörter:

Binnenmarkt; Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert; Reverse-Charge-System; Übergang der Steuerschuld; Unternehmer; fraktionierte Erhebung der Mehrwertsteuer; Umsatzsteuerbetrug; Missing-Trader-Betrug; Mehrwertsteuerbetrug; Kleinunternehmer; Missing-Trader-Fraud

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