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Kirchenbeitrag und Sonderausgabendatenübermittlung - Berücksichtigung "fremder" Beiträge im erweiterten Personenkreis weiter möglich

SteuerrechtAufsatzDr. Martin AtzmüllerSWK 2017, 836 - 837 Heft 18 v. 1.7.2017

Normen: § 18 Abs 3 Z 1 EStG; § 5 Sonderausgaben-DÜV, BGBl II Nr 289/2016

Schlagwörter:

Steuererklärung; Sonderausgaben; Arbeitnehmerveranlagung; Einkommensteuerveranlagung; Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung (Sonderausgaben-DÜV); Ausgaben für Personen des begünstigten Personenkreises; Kirchensteuer; Sonderausgabenabzug; Kirchenbeiträge; Sonderausgabenzahlung für (Ehe-)Partner; Sonderausgabenzahlung für Kinder; automatische Meldung von Sonderausgaben; Familieneinkommen; erweiterter Personenkreis; Datenübermittlung

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