Entscheidung: VwGH 27.01.2016, Ro 2015/03/0044
Schlagwörter:
Berufsrecht; Rechtsanwälte; verbindliche Ausbildungsveranstaltung; Rechtsanwaltsanwärter; Teilnahme am Gmunder Medizinrechts-Kongress; Voraussetzungen für die Anerkennung von verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen; Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung; Ausbildung zum Rechtsanwalt; Richtlinie für die Ausbildung von Rechtsanwaltsanwärtern