Normen: § 30 Abs 3 EStG; § 30 Abs 4 EStG; § 28 Abs 3 EStG; § 9 Abs 5 EStG idF 1. AbgÄG 2014; § 211 Abs 2 UGB idF RÄG 2014; § 30c Abs 2 Z 1 EStG; § 30c Abs 2 Z 2 EStG; § 19 EStG
Schlagwörter:
Immobilienbesteuerung; private Grundstücksveräußerungen; Altgrundstücke; Immobilienertragsteuer; Verkauf gegen Raten; private Grundstücke; Ratenzahlungen; betriebliche Grundstücke; Verkauf von Mietgebäuden an die eigene GmbH; Altliegenschaften; Abzinsung; ImmoESt; Spekulationseinkünfte; Veräußerungsgewinn; Entrichtung der ImmoESt; Haftung des Parteienvertreters; Selbstberechnung; Grunderwerbsteuer; langfristige Ratenvereinbarungen; pauschale Ermittlung des Veräußerungsgewinns; Verkauf von Altgrundstücken an die eigene GmbH